Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Resilience Hub AG
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1. Anwendungsbereich und Gültigkeit
Die Swiss Resilience Hub AG (nachfolgend «SRH») erbringt Dienstleistungen und vertreibt Produkte insbesondere im Bereich des Consultings und Coachings und stellt Inhalte und Leistungen über ihre SRH GROW-Plattform (srh-grow.ch; nachfolgend «GROW-Plattform») zur Verfügung. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SRH und dem Bezüger von Dienstleistungen und/oder Produkten (nachfolgend «Kunden», SRH und Kunden zusammen nachfolgend «Parteien») sowie die Leistungsbeziehung zwischen SRH und den direkten Leistungsempfängern (nachfolgend «Klienten», vgl. Ziff. 9).
Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch SRH vereinbart oder bestätigt werden.
Sofern neben diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von SRH anwendbar sein sollten, gehen diese den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.
Durch die vorliegenden AGB alleine werden wechselseitig keinerlei Belieferungs-, Zahlungs-, Abnahme- oder Kontrahierungspflichten begründet. Ein Anspruch des Kunden auf Lieferung oder Leistung in Bezug auf den Anwendungsbereich der AGB setzt einen gültigen Vertrag über die Leistungen oder Lieferungen voraus. Die Präsentation von Produkten und Leistungen auf den Webseiten oder in Preislisten von SRH stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von SRH dar.
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2. Offertstellung
SRH legt Wert auf eine seriöse Abklärung der Kundenbedürfnisse und erstellt für Dienstleistungen und Produkte Offerten in der Regel nach einem persönlichen Vorgespräch mit dem Kunden. Vorgespräche sind bis zu einer Dauer von 30 Minuten kostenlos. SRH informiert den Kunden im Vorgespräch über die allfällige Kostenpflichtigkeit von Offerterstellungen.
Ohne anderslautende Angaben sind Offerten von SRH zehn (10) Tage gültig.
Der Umfang sowie die detaillierten Ziele der Dienstleistungen bzw. Produkte werden in der Offerte oder in einer separaten Vereinbarung abschliessend festgehalten.
Zu Beginn der Leistungserbringung klärt SRH zusammen mit dem Kunden die jeweiligen Erwartungen an die Dienstleistung bzw. Produkte kostenpflichtig nach Aufwand. Die Stundenansätze werden in der Offerte oder einer separaten Vereinbarung festgehalten.
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3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen den Parteien gilt als abgeschlossen, wenn
- eine schriftliche Offerte von SRH vorliegt, sobald diese der Kunden schriftlich oder mündlich akzeptiert;
- eine mündliche Beauftragung sowie eine entsprechende mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung durch SRH vorliegt;
- eine Buchung über die GROW-Plattform erfolgt, sobald der Kunde Zugang zu den gebuchten Inhalten und Leistungen der GROW-Plattform erhält.
Bei Rahmenofferten oder Rahmenvereinbarungen gilt der Vertrag auch dann zwischen den Parteien als abgeschlossen, wenn das weitere Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäss solchen Plänen durch SRH reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als abgeschlossene Einzelverträge. Einzelverträge kommen zudem durch die Annahme einer vom Kunden gestellten Anfrage durch SRH zustande.
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4. Nutzung der GROW-Plattform
Die Inhalte und Leistungen auf der GROW-Plattform bietet SRH teilweise kostenlos und teilweise kostenpflichtig an. Die Kostenpflicht bestimmter Inhalte und Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf der GROW-Plattform einschliesslich der dort verfügbaren Preisliste.
Die Inhalte und Leistungen auf der GROW-Plattform sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine weitergehende oder abweichende Nutzung, insbesondere der automatisierte Abruf von Informationen und deren Verbreitung in anderen Systemen, ist nicht gestattet. Es ist ausdrücklich untersagt, Inhalte und Leistungen (insb. Audio, Video, Dokumente, Gespräche), die über die GROW-Plattform sicht- und hörbar sind, in irgendeiner Form zu vervielfältigen (z.B. kopieren, herunterladen, aufzeichnen). Ebenfalls ist es untersagt diese Inhalte und Leistungen für nicht-kommerzielle oder kommerzielle Zwecke zu nutzen oder zu verwerten. Eine widerrechtliche Nutzung der GROW-Plattform inkl. deren Inhalte und Leistungen ist untersagt und strafbar.
SRH behält sich das Recht vor, die Inhalte und Leistungen auf der GROW-Plattform (oder Teile davon) jederzeit und ohne Vorankündigung vorübergehend oder permanent zu ändern, zu aktualisieren, zu modifizieren oder einzustellen. Bei kostenpflichtigen Inhalten und Leistungen hat der Kunde bei einer Einstellung oder einer erheblichen Beschränkung zulasten der entsprechenden Kunden ein Recht zur ausserordentlichen Kündigung, wobei im Voraus bezahlte Beträge nicht zurückerstattet werden.
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5. Leistungsverrechnung und Zahlungskonditionen
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Dienstleistungen nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet. Dabei gelten die Konditionen in der Offerte oder wenn nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht von SRH. Bei den in den Offerten aufgeführten Aufwänden, handelt es sich lediglich um eine Aufwandschätzung. Bei Buchungen über die GROW-Plattform, werden die Leistungen so verrechnet, wie sie auf der GROW-Plattform angegeben sind, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütungen verstehen sich, sofern nicht abweichend vereinbart, exklusive Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungsspesen sowie weiterer Nebenkosten von SRH, wie Auslagen (z.B. Raummieten, Benutzung spezieller Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten), Steuern (insbesondere MwSt.), Zölle, Gebühren etc. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
SRH behält sich vor, Teilleistungen in Rechnung zu stellen, Akontozahlungen oder volle Vorauszahlung zu fordern.
In der Regel erfolgt die Bezahlung der Online-Coachings, Workshops, Seminare, Vorträge und der anderen Dienstleistungen auf Vorkasse. Der Zahlungseingang auf dem Konto von SRH muss spätestens 5 Tage vor der Leistungserbringung erfolgt sein.
Rechnungen sind ohne Abzug innert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Verzug des Kunden tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein.
Bei Zahlungsverzug behält sich SRH vor, einen Verzugszins von 5 % p.a. und Mahnkosten (i.d.R. CHF 30.– pro Mahnung) in Rechnung zu stellen. Alle weiteren gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben zudem vorbehalten.
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6. Rücktrittsbedingungen und Annullationskosten
Coaching-Sitzungen: Eine kostenfreie Absage der Coaching-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 9.00 Uhr, danach ist das Honorar in voller Höhe geschuldet. Die abgesagte Coaching-Sitzung ist innert 30 Tagen nachzuholen, ansonsten das Honorar in voller Höhe geschuldet ist; bereits geplante Coaching-Sitzungen gelten nicht als Nachholtermine.
On- und offline Workshops, Seminare, Vorträge und andere Leistungen:
- Über 30 Tage vor Leistungserbringung verrechnet SRH keine Stornogebühren
- Bei Rücktritt zwischen 30 bis 20 Tage vor Leistungserbringung werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig
- Bei Rücktritt zwischen 19 bis 10 Tage vor Leistungserbringung werden 75 % des Rechnungsbetrages fällig
- Bei späterer Annullierung oder Nichterscheinen ist 100 % des Rechnungsbetrages geschuldet
Kann SRH aus Gründen, auf die SRH keinen Einfluss hat (Unfall oder Krankheit des betreffenden Coachs, Ausfall von Transportmitteln usw.), die vertragliche Leistung nicht erbringen, so kann der Kunde keine Schadenersatzforderungen geltend machen. SRH verpflichtet sich nach eigenem Ermessen in dem Fall, die Leistungserbringung nach Möglichkeit mit einem anderen Coach zu erfüllen, (wenn dies nicht möglich ist oder vom Kunden ausdrücklich abgelehnt wird) zum nächstmöglichen Termin nachzuholen oder ein Ersatzprodukt zur Verfügung stellen.
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7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich selber wie auch ihre Erfüllungsgehilfen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Partei beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Kunden kann SRH verschiedene Personendaten bearbeiten. SRH sichert zu, die Personendaten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Kunde anerkennt, dass SRH Personendaten an seine verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer in der Schweiz und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie den USA weitergeben kann. Informationen zur Bearbeitung von Personendaten durch SRH sind der aktuellen Datenschutzerklärung von SRH zu entnehmen, die unter www.swiss-resilience-hub.ch abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung kann von SRH jederzeit abgeändert oder ergänzt werden.
Die Parteien verpflichten sich, beim Umgang mit im Rahmen der vertraglichen Leistungsabwicklung zugänglich gemachten Daten, Informationen und Unterlagen, das anwendbare Datenschutzgesetz einzuhalten. Im Falle einer Datenbearbeitung durch SRH können die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag («AVV») abschliessen.
Der Kunde ist als Eigentümer seiner Daten verantwortlich dafür, dass die Datenauslagerung an und die Datenbearbeitung durch SRH erlaubt sind. Zusätzliche Massnahmen, z.B. aus Gründen des Datenschutzes oder wegen aufsichtsrechtlicher Vorschriften, können die Parteien separat vereinbaren.
Wenn im Rahmen der Leistungserbringung individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet SRH diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer Vertragspartei ist. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und/oder Vorgesetzte, werden nur mit Einverständnis der berechtigten Person erteilt oder wenn es sich um nicht persönlichkeitsbezogene Aspekte handelt (wie z.B. Teilnahme und Engagement in Coachings und Fortschritte) oder eine Gefährdung für Leib und Leben besteht.
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8. Geistiges Eigentum
Das Eigentum an den zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalten auf der GROW-Plattform und Produkten sowie das an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum, verbleibt bei SRH oder den von SRH beauftragten und berechtigten Dritten.
SRH gewährt dem Kunden an den zur Verfügung gestellten Unterlagen ein nicht-exklusives, nicht unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
SRH gewährt dem Kunden an den Inhalten auf der GROW-Plattform während dem Zugang ein nicht-exklusives, nicht unterlizenzierbares, unübertragbares Nutzungsrecht der Inhalte im in diesen AGB oder zwingenden Recht bestimmten Umfang.
Der Kunde sichert SRH zu, zur Vertragserfüllung nur solche Unterlagen zugänglich zu machen, zu deren Überlassung der Kunde berechtigt ist. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Inhalte auf der GROW-Plattform und der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Produkte die Urheberrechte nicht zu verletzen.
Die Bestimmungen dieser Ziffer 8 bleiben auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft.
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9. Gewährleistung und Mitwirkungspflichten
SRH macht darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und Erfolge nicht garantiert werden können. SRH steht dem Kunden bzw. Klienten insbesondere als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klient selbst geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
SRH wird die vertraglichen Dienstleistungen mit gehöriger Sorgfalt und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Grundsätze für das Arbeitsgebiet der jeweiligen Dienstleistung erbringen. Ein bestimmter Erfolg kann nicht garantiert werden. Vor oder während der Leistungserbringung allenfalls abgegebene Erklärungen (z.B. Empfehlungen, Prognosen, Erwartungen) können keinesfalls als Zusicherung, Gewährleistung oder Garantie verstanden werden.
Allfällige Mängel in der Leistungserbringung, die nachweislich und eindeutig durch SRH verursacht worden sind, kann auf schriftliches Verlangen des Kunden kostenlos nachgebessert werden. Dies umfasst namentlich das erneute Führen von Coaching-Gesprächen und die Korrektur von Berichten und Stellungnahmen. Weitere Ansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.
SRH kann insbesondere nicht gewährleisten, dass die GROW-Plattform ohne Unterbruch und Fehler und unter allen beliebigen Einsatzbedingungen genutzt werden kann und dass durch SRH vorgenommene Korrekturarbeiten das Auftreten anderer Fehler ausgeschlossen wird.
Der Kunde sowie der Klient verpflichteten sich zur Loyalität und zu Offenheit. Sie unternehmen alles nach bestem Wissen und Gewissen, um die Leistungserbringung möglich zu machen. Für die Nutzung und Umsetzung der Coaching-Ergebnisse trägt der Klient die alleinige Verantwortung.
Der Kunde ist verpflichtet die Bestimmungen dieser AGB (insb. Ziff. 4 bis 9) den Klienten zugänglich zu machen.
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10. Haftung
Die Haftung von SRH für Personenschäden ist unbegrenzt. Die Haftung für direkte Schäden, die SRH in Erfüllung eines Vertrages schuldhaft verursacht, ist pro Vertrag und Jahr auf maximal 20 % der Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag, höchstens jedoch CHF 10'000.–, beschränkt.
Jede Haftung von SRH oder ihrer Hilfspersonen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz indirekter oder Folgeschäden, von Mangelfolgeschäden oder Ansprüchen Dritter, entgangener Gewinn – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
SRH haftet auch nicht für Schäden, die aus technischen Gründen auftreten (z.B. Wartungsarbeiten) oder aus Gründen, die SRH nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt, Dritteinwirkungen).
Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, wie z.B. nach Art. 100 Abs. 1 OR.
Die SRH übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während Lehrgängen, Workshops oder Events. Versicherung ist Sache der Kunden.
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11. Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich Sache der Kunden. SRH weist auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Seminarrücktrittsversicherung hin.
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12. Schlussbestimmungen
SRH ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen.
SRH ist berechtigt, mit dem Kunden bzw. Klienten per E-Mail zu kommunizieren. E-Mails gelte als schriftliche Form. Der Kunde bzw. Klient ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde bzw. Klient trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde bzw. Klient dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail von SRH gilt im Moment ihres Versands durch die von SRH benützten Server an die vom Kunden bzw. Klient bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden bzw. Klient zugestellt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind Unterschriften in elektronischer Form (z.B. Skribble, DocuSign oder AdobeSign oder mit einem elektronischen Scan der Unterschrift), welche per Post, Kurier oder E-Mail zugestellt werden. Der so unterschriebene und zugestellte Vertragsteil gilt als ordnungsgemäss ausgefertigt und gültig zugestellt und ist für alle Zwecke gültig und wirksam.
Rechte aus dem Vertrag bzw. diesen AGB können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SRH abgetreten werden. SRH ist frei, den Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Vertrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
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13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für alle vertraglichen und ausservertraglichen Ansprüche kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der SRH in der Schweiz. SRH kann den Kunden auch an dessen Sitz belangen.